Zum Seitenanfang

Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers, die durch uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit. 

II. Auftrag

1. Die Lieferung erfolgt ab Werk gem. Incoterms (ex work). Die Fa. THE LIGHT GROUP GmbH (Unternehmer) hat ihre Lieferverpflichtungen daher erfüllt, wenn die Ware auf ihrem Firmengelände dem Besteller zur Verfügung gestellt ist.

2. Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Material- und Lieferfristen freibleibend. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise ab Hannover und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

3. Die in Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

4. Bei Bestellungen unterhalb eines Nettowertes von 150,- Euro je Empfänger berechnen wir zusätzlich zu den aufkommenden Frachtkosten einen Aufschlag von 10 Euro.

 5. Bei Aufträgen unterhalb eines Nettowertes von 500,- EURO je Empfänger berechnen wir eine Versandpauschale von 15,- EURO. Außerhalb von Deutschland werden unabhängig vom Auftragswert die tatsächlich anfallenden Frachtkosten in Rechnung gestellt. Zusätzliche Expresskosten werden generell in Rechnung gestellt.

6. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Unternehmers.

III. Gefahrtragung und Abnahme

1. Der Besteller ist verpflichtet, Mängel der Lieferung unverzüglich dem Unternehmer anzuzeigen; bei offensichtlichen Transportschäden ist der Besteller verpflichtet, sich dies vom Frachtführer bestätigen zu lassen.

2. Lieferverzögerungen oder -beschränkungen, die nachweislich auf Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Unternehmers liegen, zurückzuführen sind, berechtigen den Besteller nicht, Aufträge zurückzuziehen. In diesem Fall wird die Lieferzeit angemessen verlängert.

3. Nimmt der Besteller den Gegenstand der Lieferung nicht fristgemäß ab, ist der Unternehmer berechtigt, dem Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Unternehmers vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Unternehmer 20 % des vereinbarten Netto-Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, soweit ihm nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt dem Unternehmer vorbehalten.

4. Wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch des Unternehmers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so kann der Unternehmer die Leistung verweigern und dem Besteller eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Bestellers oder erfolglosem Fristablauf kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Ziffer III.3.S.3 (pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 20 % des vereinbarten Nettopreises) gilt entsprechend.

IV. Zahlung

1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu zahlen.

2. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der Unternehmer 2 % Skonto.

3. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einzahlung trägt der Besteller.

4. Der Besteller darf gegen Ansprüche des Unternehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 

V. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Waren behält sich der Unternehmer bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer einschließlich Saldo-Forderungen, die sich bei der Beendigung des Kontokorrentverhältnisses ergeben, sowie die Rechte auf Kündigung des Kontokorrents und Feststellung der Salden, tritt der Besteller schon jetzt sicherheitshalber dem Unternehmer ab. Soweit das Eigentum an der Vorbehaltsware des Unternehmers durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen untergeht, tritt der Käufer dem Unternehmer das Eigentum an den neuen Sachen zur Sicherung in dem Umfang ab, der der Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises incl. Umsatzsteuer entspricht.

Der Käufer verwahrt die Sachen unentgeltlich für den Unternehmer. Werden THE LIGHT GROUP Erzeugnisse vom Besteller zusammen mit anderen, nicht dem Unternehmer gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des von dem Unternehmer in Rechnung gestellten Wertes der THE LIGHT GROUP-Ware. Entsprechendes gilt für den Umfang der Abtretung einer etwa bestehenden Kontokorrentforderung des Bestellers gegenüber seinem Abnehmer. Dem Besteller ist es nicht gestattet, die dem Eigentumsvorbehalt des Unternehmers unterliegende Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Eingriffe Dritter in Waren des Unternehmers oder in dem Unternehmer sicherungshalber abgetretene Forderungen verpflichtet sich der Besteller, unverzüglich dem Unternehmer mitzuteilen. Gerät der Besteller in Verzug oder treten bei ihm Gegebenheiten auf, die nach Auffassung des Unternehmers die Gewährung eines Zahlungszieles nicht mehr rechtfertigen, so kann der Unternehmer Rückgabe der Ware und die Erteilung aller Auskünfte zum Zwecke der Einziehung der dem Unternehmer abgetretenen Forderungen verlangen. Bis zur Mitteilung dieses Widerrufs ist der Besteller berechtigt, die an den Unternehmer abgetretenen Forderungen einzuziehen. Falls der Wert der Sicherheiten des Unternehmers den Wert seiner Kaufpreisforderungen zuzüglich 20 % übersteigt, nimmt der Unternehmer auf Verlangen des Bestellers insoweit Übertragung der Sicherheiten auf ihn vor, wobei der Unternehmer die Bestimmungen darüber, welche Waren oder Forderungen an den Besteller übertragen werden, vorbehalten bleibt. 

VI. Verkaufshilfen

Verkaufs- und Präsentationshilfen, die dem Besteller kostenlos zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Unternehmers und können jederzeit zurückgefordert werden. Während der Nutzung der Verkaufs- und Präsentationshilfen durch den Besteller geht jedes damit verbundene Risiko auf ihn über. Er verpflichtet sich, die Verkaufs- und Präsentationshilfen nur mit Waren des Unternehmers zu bestücken und bei von dem Besteller zu vertretendem Verlust oder Beschädigung Ersatz zu leisten.

VII. Haftung

Für Mängel der Lieferung haftet der Unternehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche, wie folgt:

1. Der Unternehmer steht ein für einwandfreie Qualität der gelieferten Waren. Für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, wird nicht eingestanden. Kommt der Unternehmer seiner vorbezeichneten Verpflichtung nicht oder nicht fristgemäß innerhalb einer angemessenen Frist nach, so kann der Besteller schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der der Unternehmer seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Unternehmers vornehmen lassen. Wurde die Nachbesserung erfolgreich von dem Besteller oder einem Dritten durchgeführt, so sind alle Ansprüche des Bestellers mit Erstattung der ihm entstandenen angemessenen Kosten abgegolten. Eine Kostenerstattung ist auch ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach Lieferung des Unternehmers an einem anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

2. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2b) BGB für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

3. Für Artikel, die ohne ausdrückliche Zustimmung nachbearbeitet oder verändert werden, entfällt für den Unternehmer jede Ersatzpflicht.

4. Rücksendungen von Waren werden vom Unternehmer nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit seinem vorherigen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen von Waren berechnet der Unternehmer für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung in Höhe von 20 % des Warenwertes, die von der zu erteilenden Gutschrift in Abzug gebracht wird. Unvollständige oder stark beschädigte Ware wird nicht zur Gutschrift angenommen. Die Rücksendung hat kostenfrei zu erfolgen. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.

5. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter des Unternehmers sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Bestellers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Unternehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Der Haftungsausschluss gilt weiter auch nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

6. Rückgriffs Ansprüche des Bestellers gegen den Unternehmer bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen.

VIII. Anwendbares Recht

Die Parteien vereinbaren die Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht und die UN-Verjährungskonventionen sind nicht anwendbar. 

IX. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover (Firmensitz der THE LIGHT GROUP GmbH). Diese Klausel bezieht sich ausdrücklich nur auf den Geschäftsverkehr mit Kaufleuten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Klausel nicht für Verbraucher gilt. 

X. Datenspeicherung

Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten werden von dem Unternehmer unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzrechtes in Datenverarbeitungsmaschinen gespeichert. 

 

Stand 01.01.2022

The Light Group GmbH, Hannover